Warner Bros. will Kinostart von "Mortal Kombat 2" in Russland verhindern

Die Fachzeitschrift Cinemaplex berichtet, dass russische Kinos offizielle Abmahnungen erhalten haben, in denen darauf hingewiesen wird, dass bei der Vorführung des Films "Mortal Kombat 2" keine Urheber- und verwandten Schutzrechte verletzt werden dürfen. Die Abmahnungen wurden von der Anwaltskanzlei Samojlow versandt, die sich als Vertreterin der Interessen von Warner Bros. Entertainment Inc. ausgibt.
Hintergrund ist der weltweite Kinostart der Fortsetzung des Fantasy-Actionfilms, der auf der Kult-Spielereihe "Mortal Kombat" basiert. Russische Kinos haben inoffizielle Vorführungen im Rahmen des Pre-Screening-Services angekündigt. So verkaufen die Kinos Passage Cinema und Greenwich Cinema in Jekaterinburg bereits Tickets für alle Vorführungen vom 14. bis 17. Mai. In Krasnojarsk wird der Film im Kino Lutsch zu sehen sein – dort ist der Vorverkauf für Vorstellungen vom 14. bis 20. Mai und vom 28. Mai bis 3. Juni eröffnet. Darüber berichtet die Zeitung Iswestija.
Wera Sotowa, Rechtsberaterin der Anwaltskanzlei Nordic Star, weist darauf hin, dass Kinos mit Schadenersatzforderungen in Millionenhöhe rechnen müssen, sollte nachgewiesen werden, dass sie "Mortal Kombat 2" trotz einer Abmahnung des Rechteinhabers gezeigt haben. Ewgenij Rosenblat, Rechtsanwalt der Moskauer Anwaltskanzlei "Aronow und Partner", erklärt:
"Wenn wir davon ausgehen, dass Warner Bros. tatsächlich die Rechte an einem bestimmten Film besitzt, verstößt dessen Vorführung in jeglicher Form so oder so gegen deren Exklusivrecht. In der Regel kann das Unternehmen Schadenersatz geltend machen oder eine Entschädigung einfordern. In diesem Fall kann die Entschädigung zwischen zehntausend und zehn Millionen Rubel betragen oder bis zum doppelten Wert der Raubkopien des Werks reichen."
Wie Iswestijaberichtet, ist inzwischen bereits eine Piratenversion des Films in russischer Sprache im Internet aufgetaucht. Auf jeden Fall wird das russische Publikum die Fortsetzung der "Mortal Kombat"-Reihe zu sehen bekommen – nur kann Warner Bros. dies nun nicht mehr verhindern.
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