Deutschland

Gerichtsbeschluss: Behauptung "Robert Habeck – ein Vollidiot" ist zumindest nicht immer strafbar

Im vergangenen Jahr verklagte das Bundeswirtschaftsministerium einen X-Nutzer wegen der schriftlichen Benutzung der Bezeichnung "Vollidiot" für Robert Habeck als einen führenden Grünen-Politiker. Das Verfahren wegen des Vorwurfs "übler Nachrede und Beleidigung" wurde nun wegen Geringfügigkeit eingestellt.
Gerichtsbeschluss: Behauptung "Robert Habeck – ein Vollidiot" ist zumindest nicht immer strafbarQuelle: www.globallookpress.com © Andreas Arnold

Das Bundeskriminalamt (BKA) in Berlin ermittelte vor gut zwei Jahren auf direkte Anfrage aus dem Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz den realen Namen eines X-Nutzers sowie dessen Wohnadresse. Dieser hatte es am 8. September 2022 gewagt, seine subjektive Ansicht "Schmeißt diesen Vollidioten endlich raus #GruenerMist" zu publizieren. Nach diesen BKA-Ermittlungen kam es zu einer Anzeige durch die Staatsanwaltschaft. Die Bild-Zeitung berichtet nun, nach Anfrage bei der zuständigen Staatsanwaltschaft Hamburg, dass das diesbezügliche Verfahren "(Az: 1K/0700332/2022) mit dem Vorwurf übler Nachrede und Beleidigung wegen Geringfügigkeit eingestellt" wurde.

Das nun ergangene Urteil bezieht sich dabei allein auf die schriftliche Darlegung des Beklagten. Dieser reagierte spontan, privat echauffiert und erregt auf den damaligen Auftritt des Bundesministers für Wirtschaft und Klimaschutz in der ARD-Talkshow Maischberger am 6. September 2022.Habeck hatte in dieser Sendung den Zuschauern und der Moderatorin sein Verständnis von vermeintlicher Wirtschaftskompetenz erklären wollen. Es folgten die – mittlerweile als adaptierbares Meme auch für andere Bonmots geeigneten – zwei legendären Sätze:

"Ich kann mir vorstellen, dass bestimmte Branchen einfach erstmal aufhören, zu produzieren. Dann sind die nicht insolvent … automatisch, aber sie hören vielleicht auf zu verkaufen."

Laut dem aktuellen Bild-Artikel erkannte die den "Fall" behandelnde Justizbehörde nun – im Jahr 2024 – folgenden Sachverhalt in dem Vorfall:

"Gleichzeitig räumten die Strafverfolger ein, dass 'die in Rede stehende Äußerung grundsätzlich als ehrverletzend' anzusehen sei. Dennoch sei eine Strafbarkeit 'im konkreten Fall im Zuge einer Güter- und Interessenabwägung' zu verneinen."

Das Springer-Blatt resümiert: "Mit anderen Worten: 'Vollidiot' reicht nicht als Beschimpfung, um zur Rechenschaft gezogen zu werden." Rückblickend kann man noch ergänzen, dass chronologisch der ganze, auf Steuerzahlerkosten finanzierte Vorgang so ablief, dass "der Fall ans Hamburger LKA 73 (Staatsschutz) abgegeben" worden war. Dort musste der durch das BKA ermittelte "59-Jährige" persönlich erscheinen und wurde dabei "vernommen". 

Aktuell wollten sich auf eine Bild-Anfrage anscheinend weder der Bundeswirtschaftsminister Habeck noch die Pressestelle seines Ministeriums zu dem nun ergangenen Urteil äußern.

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