Deutschland

Rechnungshof: Miserable Bilanz der Integrationskurse für Ukrainer

Die Kritik erkennt große Probleme zwischen politischem Wunsch und nüchterner Realität. So hätten weniger als die Hälfte der ukrainischen Kriegsflüchtlinge angebotene Integrationskurse mit Erfolg abgeschlossen. Die geplanten Kosten belasteten die Steuerzahler mit einer Milliarde Euro.
Rechnungshof: Miserable Bilanz der Integrationskurse für Ukrainer© Stefan Zeitz

Der Bundesrechnungshof prüft die Rechnung sowie die Wirtschaftlichkeit und Ordnungsmäßigkeit der Haushalts- und Wirtschaftsführung des Bundes. In einem Prüfbericht an den Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages, der dem Hamburger Nachrichtenmagazin Der Spiegel vorliegt, werden bezüglich der Auswertungen von Zahlen des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge (BAMF) "ernüchternde Ergebnisse" formuliert. So hätten seit Februar 2022 "fast 450.000 Ukrainerinnen und Ukrainer die Zulassung für einen Integrationskurs erhalten, rund 198.000 von ihnen erhielten einen Platz zugewiesen und konnten starten". Jedoch:

"Trotz der hohen Ausgaben sind die Ergebnisse ernüchternd; weniger als die Hälfte der ukrainischen Kriegsflüchtlinge absolvierte die Integrationskurse mit Erfolg."

Der Spiegel-Artikel informiert zu den vorliegenden Zahlen, dass bis Ende September 2023 rund 135.000 Ukrainerinnen und Ukrainer den ihr angebotenen Integrationskurs beendet haben, davon jedoch lediglich 61.266 erfolgreich. Demnach bestanden sie "beim Deutsch-Test das Niveau B1" und damit "den Test 'Leben in Deutschland'". Weiter heißt es:

"Von den 56.750, die durchfielen, scheiterten die meisten am Sprachtest. 16.546 Ukrainerinnen und Ukrainer brachen Kurse ab, nahmen also an den Tests nicht teil."

Laut Angaben des Bundesrechnungshofes wurden die Bemühungen von den Steuerzahlern im laufenden Jahr mit fast einer Milliarde Euro finanziert, "rund ein Viertel mehr als 2022". Für das kommende Jahr plant die Regierung demnach "mit Mitteln von mehr als einer Milliarde für die Angebote".

Die Wartezeit potenziell interessierter Ukrainer für die Teilnahme an Kursen lag im ersten Halbjahr 2023 laut Bericht im Schnitt bei 21,1 Wochen. Der Rechnungshof verlangt daher, dass "spätestens nach sechs Wochen" ein Start ermöglicht werden müsse. Dies speziell für Personen, "die vom Jobcenter zur Teilnahme verpflichtet werden". Das Bundesinnenministerium hält wenig überraschend die Kritik des Bundesrechnungshofs "für weitgehend unbegründet", so Der Spiegel

Dass zuständige Innenressort erkenne "eine hervorragende Quote", da "52,8 Prozent der Sprachtest-Teilnehmenden das Sprachniveau B1, weitere 38 Prozent Sprachniveau A2 erreicht" hätten. Das verkannte, aber real existierende Problem für den Alltagsgebrauch: Das Niveau A2 "reicht eben nicht für den erfolgreichen Abschluss des Integrationskurses". Die Bundesregierung ziele zudem – rein theoretisch – darauf ab, "deutlich mehr" ukrainische Flüchtlinge im kommenden Jahr in Arbeit zu bringen, um so "Ausgaben in Höhe von 500 Millionen Euro" einzusparen. So informierte das Handelsblatt im Oktober dieses Jahres:

"Arbeitsminister Heil will "Job-Turbo" für Geflüchtete zünden. Hunderttausende Geflüchtete aus der Ukraine könnten in Deutschland arbeiten – doch das Gros bezieht bisher Bürgergeld."

Die Jobcenter sollen nun verpflichtet werden, "häufiger Kontakt mit den bei ihnen registrierten Flüchtlingen aus der Ukraine aufzunehmen". Bei "Pflichtverletzungen" nach erfolgter Jobvermittlung sollen dann zukünftig die im Bürgergeld möglichen Sanktionen genutzt werden.

Ob die vom Rechnungshof formulierte Forderung an den Bund, "Innenministerium und Flüchtlingsbundesamt sollten prüfen, wie sie dafür sorgen könnten, dass mehr Geflüchtete aus der Ukraine die Kurse erfolgreich abschließen", realistisch umsetzbar ist, wird sich mit dem nächsten themenbezogenen Prüfbericht zeigen.

Mehr zum Thema – Regierungserklärung von Scholz: Fake News im Bundestag

Durch die Sperrung von RT zielt die EU darauf ab, eine kritische, nicht prowestliche Informationsquelle zum Schweigen zu bringen. Und dies nicht nur hinsichtlich des Ukraine-Kriegs. Der Zugang zu unserer Website wurde erschwert, mehrere Soziale Medien haben unsere Accounts blockiert. Es liegt nun an uns allen, ob in Deutschland und der EU auch weiterhin ein Journalismus jenseits der Mainstream-Narrative betrieben werden kann. Wenn Euch unsere Artikel gefallen, teilt sie gern überall, wo Ihr aktiv seid. Das ist möglich, denn die EU hat weder unsere Arbeit noch das Lesen und Teilen unserer Artikel verboten. Anmerkung: Allerdings hat Österreich mit der Änderung des "Audiovisuellen Mediendienst-Gesetzes" am 13. April diesbezüglich eine Änderung eingeführt, die möglicherweise auch Privatpersonen betrifft. Deswegen bitten wir Euch bis zur Klärung des Sachverhalts, in Österreich unsere Beiträge vorerst nicht in den Sozialen Medien zu teilen.