Deutschland

Mehr Menschlichkeit statt nur Profitgier: Lauterbach kündigt "Revolution" des Krankenhaussystems an

Deutschlands Krankenhäuser stehen vor einem drohenden Kollaps. Eine Reform des Krankenhaussystems soll für Patienten und Klinikpersonal nun Verbesserungen bringen, wie Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach am Dienstag versprach.
Mehr Menschlichkeit statt nur Profitgier: Lauterbach kündigt "Revolution" des Krankenhaussystems anQuelle: www.globallookpress.com © IMAGO/Jürgen Heinrich

Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) hat am Dienstag eine umfassende Reform des deutschen Krankenhaussystems angekündigt. "Die Krankenhäuser haben gravierende Probleme", sagte der Minister bei einer Pressekonferenz in Berlin. Das Hauptproblem sei, dass Kliniken derzeit über sogenannte Fallpauschalen bezahlt werden, pauschale Sätze für vergleichbare Behandlungen – "egal, wie aufwendig der Fall behandelt wird, egal, wo er behandelt wird, ob er gut behandelt wird oder nicht so gut behandelt wird", so Lauterbach. Deshalb seien die Ärzte von den Kliniken angehalten, möglichst viele Behandlungen auf möglichst billige Weise durchzuführen, um Gewinne zu machen. Dadurch dominiere die Ökonomie, weshalb es dringend eine "Revolution im Krankenhaussektor" geben müsse.

Obwohl er das Fallpauschalen-System seinerzeit selbst mit eingeführt hatte, argumentiert der Gesundheitsminister bereits seit geraumer Zeit gegen die Abrechnungsmethode, bei der die Klinik von der jeweiligen Krankenkasse pro Patient oder Behandlungsfall einen pauschalen Eurobetrag bekommt. Je mehr Patienten eine Klinik behandelt, desto mehr Einnahmen erzielt sie. Da sowohl die Ampelkoalition als auch etwaige Experten eine generelle Abschaffung der Fallpauschalen kritisch sehen, sollen sie im Rahmen der Reform jedoch nicht abgeschafft, sondern lediglich abgesenkt werden.

Zusätzlich sollen die Kliniken künftig nach drei neuen Kriterien honoriert werden: Vorhalteleistungen, Versorgungsstufen und Leistungsgruppen. "Krankenhäuser sollten künftig zu einem relevanten Teil dafür bezahlt werden, dass sie Teil der Daseinsvorsorge sind", sagte Tom Bschor, der die Regierungskommission für die Krankenhausversorgung koordiniert. Die sogenannte Vorhalteleistung der Krankenhäuser, das Vorhalten von Personal, einer Notaufnahme oder notwendiger Medizintechnik, solle deshalb auch vergütet werden.

Auch die derzeit noch grobe Zuweisung von Fachabteilungen zu Krankenhäusern soll im Rahmen der Reform durch genauer definierte Leistungsgruppen abgelöst werden. Damit soll gewährleistet werden, dass Patienten künftig nur noch in Abteilungen behandelt werden, die auch über die nötige Expertise und Ausstattung verfügen. Des Weiteren sehen die Pläne des Gesundheitsministers die Einstufung der Krankenhäuser in drei Versorgungsstufen vor: lokal, regional, überregional. Während Krankenhäuser der ersten Gruppe die Grundversorgung wohnortnah garantieren sollen, ist die zweite Gruppe künftig angehalten, die Regel- und Schwerpunktversorgung anzubieten. Universitätskliniken sollen sich als dritte Gruppe um die "Maximalversorgung" der Patienten kümmern.

"Die Medizin wird wieder in den Vordergrund gestellt", sagte Lauterbach nach der Vorstellung. Ökonomische Aspekte werden dadurch künftig eine untergeordnete Rolle spielen. "Man wird nicht so behandelt, wie es der Klinik Gewinn macht, sondern wie es medizinisch notwendig ist."

Mehr zum Thema - Müssen Kinder sterben, weil sie nicht versorgt werden? Das deutsche Gesundheitssystem am Limit

Durch die Sperrung von RT zielt die EU darauf ab, eine kritische, nicht prowestliche Informationsquelle zum Schweigen zu bringen. Und dies nicht nur hinsichtlich des Ukraine-Kriegs. Der Zugang zu unserer Website wurde erschwert, mehrere Soziale Medien haben unsere Accounts blockiert. Es liegt nun an uns allen, ob in Deutschland und der EU auch weiterhin ein Journalismus jenseits der Mainstream-Narrative betrieben werden kann. Wenn Euch unsere Artikel gefallen, teilt sie gern überall, wo Ihr aktiv seid. Das ist möglich, denn die EU hat weder unsere Arbeit noch das Lesen und Teilen unserer Artikel verboten. Anmerkung: Allerdings hat Österreich mit der Änderung des "Audiovisuellen Mediendienst-Gesetzes" am 13. April diesbezüglich eine Änderung eingeführt, die möglicherweise auch Privatpersonen betrifft. Deswegen bitten wir Euch bis zur Klärung des Sachverhalts, in Österreich unsere Beiträge vorerst nicht in den Sozialen Medien zu teilen.