Deutschland

Versprechen gebrochen? Telegram gibt Nutzerdaten offenbar an deutsche Behörden weiter

Nach Angaben des Computermagazins CHIP hat Telegram Nutzerdaten an deutsche Behörden weitergegeben. Noch Anfang September wurde im Spiegel spekuliert, ob Telegram mit seiner Nutzerumfrage zur Datenweitergabe die angeblich gesetzliche Verpflichtung der Datenweitergabe torpedieren wolle.
Versprechen gebrochen? Telegram gibt Nutzerdaten offenbar an deutsche Behörden weiterQuelle: www.globallookpress.com © M. Henning / blickwinkel

Der Nachrichtendienst Telegram hat wohl sein größtes Nutzerversprechen gebrochen, mutmaßte das Fachmagazin CHIP am Sonntag. Demnach habe Telegram Nutzerdaten an deutsche Behörden weitergegeben. Es gebe Berichte, so der Beitrag in CHIP, wonach das Bundeskriminalamt 202 Bestandsdatenanfragen an den Messenger geschickt habe. Telegram habe 64 der BKA-Anfragen beantwortet und in 25 Fällen Nutzerdaten an die Behörde gegeben.

Dabei heiße es laut Spiegel sogar auf dem Logo der Telegram Chat-App: "Unter keinen Umständen darf Telegram Nutzerinformationen weitergeben".

Genau wegen seines Versprechens, keine Nutzerdaten an Behörden weiterzugeben, würde sich der Telegram-Nachrichtendienst laut CHIP bisher "feiern". Das Computermagazin bewertet das Versprechen mit dem mehrdeutigen Kommentar:

"Deshalb ist der Messengerdienst ja auch in bestimmten Kreisen so beliebt."

Es gehe aber bei der Datenweitergabe darum, dass sich auch der Messengerdienst Telegram an das Gesetz halten müsse, kommentierte CHIP die mutmaßliche Telegram-Datenweitergabe an das BKA:

"Doch man sieht, dass auch Telegram nicht über dem Gesetz steht und dann in einigen Fällen klein beigeben muss."

Auch bei Löschbitten seitens deutscher Behörden habe der Messenger "bei mehreren hundert Löschbitten dann am Ende nachgegeben".

Schon am 2. September berichtete Der Spiegel darüber, dass Telegram seine Nutzer Ende August sogar explizit darüber habe abstimmen lassen, was sie von einer Datenweitergabe an Behörden und Polizei hielten.

"Sie ließen sie vielmehr darüber abstimmen, 'wie die Daten der deutschen Telegram-Nutzer mit den deutschen Behörden, einschließlich der deutschen Polizei (BKA), geteilt werden können (oder nicht)'."

Die Abstimmung wäre umso bemerkenswerter, als es doch gesetzlich festlegt sei, in welchem Umfang Telegram Daten an deutsche Behörden weiterleiten müsse, erläuterte Der Spiegel die Gesetzeslage. Schließlich hätte sich Telegram bereits zu Jahresbeginn

"gegenüber der Bundesregierung bereit erklärt, bei der konsequenten Verfolgung von Straftaten auf der Plattform mitzuhelfen."

Der Spiegel hatte in seiner Veröffentlichung Anfang September noch befürchtet, der Messengerdienst habe die Behördenkooperation mit seiner Umfrageaktion torpedieren wollen.

Dagegen konnte man im CHIP-Magazin lesen, dass die Kooperation zwischen Telegram und deutschen Behörden angeblich längst stattfinden würde.

Mehr zum Thema - Telegram-Nutzer können mitentscheiden, ob BKA Informationen erhalten soll

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