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Internet-Hetze im Fall Lübcke: Hessische Ermittler identifizieren 64 Tatverdächtige

Im Fall des ermordeten Kasseler Regierungspräsidenten Walter Lübcke hat das Hessische Ministerium der Justiz 64 Tatverdächtige wegen Internet-Hetze identifiziert. Neun von ihnen sollen aus Hessen, die übrigen 55 aus 14 anderen Bundesländen kommen.
Internet-Hetze im Fall Lübcke: Hessische Ermittler identifizieren 64 TatverdächtigeQuelle: www.globallookpress.com © Sascha Steinach via www.imago-im

Hessische Ermittler haben in Bezug auf die Internet-Hetze gegen den ermordeten Kasseler Regierungspräsidenten Walter Lübcke bislang 64 Tatverdächtige identifiziert. Laut dem Justizministerium in Wiesbaden richten sich neun von diesen Ermittlungsverfahren gegen Beschuldigte aus Hessen. Diese Verfahren werden von der Zentralstelle zur Bekämpfung der Internetkriminalität der Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt (ZIT) geführt.

Die übrigen 55 Ermittlungsverfahren seien an die örtlich zuständigen Staatsanwaltschaften in insgesamt 14 Bundesländern abgegeben worden.

Den Verdächtigen wird vorgeworfen, sich mit Äußerungen über den CDU-Politiker in sozialen Netzwerken strafbar gemacht zu haben. Dabei geht es nach Angaben des Ministeriums um den Verdacht der öffentlichen Aufforderung zu Straftaten, der Volksverhetzung, der Belohnung und Billigung von Straftaten sowie des Verunglimpfens des Andenkens Verstorbener. Hessens Justizministerin Eva Kühen-Hörmann (CDU) sagte gegenüber der Deutschen Presse-Agentur:

Das, was sich nach dem Tod von Walter Lübcke in den sozialen Medien abgespielt hat, war fürchterlich und für einen demokratischen Rechtsstaat nicht hinnehmbar. Wir dürfen Hass und Hetze keine Plattform bieten, weder online noch offline.

Die Ministerin fügte hinzu, dass Hasskriminalität auf allen Ebenen entschieden bekämpft werden müsse. Der Kasseler Regierungspräsident Walter Lübcke war im Juni 2019 auf der Terrasse seines Wohnhauses im Kreis Kassel erschossen worden. Auslöser der Tat sollen Äußerungen Lübckes zur Aufnahme von Flüchtlingen gewesen sein. Die Ermittler gehen von einer rechtsextremistischen Motivation aus.

Vor dem Oberlandesgericht Frankfurt (OLG) müssen sich derzeit der mutmaßliche Haupttäter Stephan E. sowie der zweite Angeklagte Markus H. wegen Beihilfe verantworten. Eine Zunahme von Hass und Hetze im Netz als Folge des Prozesses beobachtet die Zentralstelle zur Bekämpfung der Internetkriminalität nach eigenen Angaben bisher nicht.

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(rt/dpa)

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