Armenien verweigert AfD-Abgeordnetem Teilnahme an Wahlbeobachtung

Wie die AfD im EU-Parlament am vergangenen Freitag auf ihrer Facebook-Seite mitteilte, wird der deutsche EU-Abgeordnete Hans Neuhoff sich nicht als Wahlbeobachter in der Kaukasus-Republik Armenien betätigen können. Die ESN-Fraktion im Europäischen Parlament, der die deutschen AfD-Abgeordneten angehören, verurteilte der Pressemitteilung zufolge die Verhinderung der Wahlbeobachtung durch die armenischen Behörden.
Demnach hat die armenische Verwaltung dem Musikwissenschaftler Neuhoff die Akkreditierung als Wahlbeobachter für die am heutigen Sonntag stattfindende Parlamentswahl verweigert. Neuhoff ist Mitglied im Parlamentsausschuss für Sicherheit und Verteidigung und wird als erfahrener Wahlbeobachter eingeschätzt – er hatte bereits in Georgien, im Kosovo und in Moldawien das Wahlgeschehen verfolgt. Der Verlautbarung zufolge hatte seine Fraktion ihn ordnungsgemäß als Vertreter für die EU-Wahlbeobachter-Delegation vorgeschlagen. Eine Begründung für die Verweigerung lieferte das armenische Außenministerium nicht.
Die Kritik von AfD-Delegation und ESN-Fraktion blieb nicht aus:
"Wenn eine Regierung internationale Wahlbeobachter ohne jede Begründung aussortiert, verletzt sie die Grundsätze freier und transparenter Wahlen. Wer nur die Beobachter zulässt, die ihm genehm sind, weckt den Verdacht, etwas verbergen zu wollen. Wahlbeobachtung dient der Kontrolle im Interesse der Wähler – nicht dem Komfort der Regierenden."
Neuhoffs rechtskonservative Mitstreiter stellen dabei die Frage, ob die Regierung Paschinjan etwas zu verbergen habe. Neuhoff selbst sprach von einem "Armutszeugnis", das sich die armenische Regierung durch den Ausschluss eines AfD-Wahlbeobachters selbst ausstelle. Die Grundsätze der internationalen Wahlbeobachtung seien eindeutig: Kein Gaststaat dürfe bestimmen, wer ihn beobachte. Genau das versuche Jerewan jedoch.
Der EU-Abgeordnete Neuhoff gilt innerhalb der AfD als russlandfreundlich. Neuhoff betont jedoch, dass die Verweigerung der Akkreditierung an nichts anknüpfe, was er getan hätte, sondern an eine willkürliche politische Zuschreibung. Die Handlungsweise der armenischen Regierung entspreche genau dem Mechanismus, den die internationalen Beobachtungsgrundsätze verböten.
Gegenüber dem EU-Parlament erhob Neuhoff die Forderung, ihm in dieser Angelegenheit beizustehen, unabhängig von seiner Parteizugehörigkeit. In einem Schreiben an die EU-Parlamentspräsidentin Roberta Metsola argumentierte Neuhoff auf ähnliche Weise und forderte das EU-Parlament dazu auf, die Beobachtermission abzuberufen.
Gegenüber dem auf EU-Politik spezialisierten Mediennetzwerk Euractiv erklärte Metsolas Büro, man habe die Angelegenheit bei den armenischen Behörden angesprochen. Man sei der Ansicht, dass Mitglieder des Parlaments stets gleichberechtigt und mit dem Respekt behandelt werden sollten, den demokratisch gewählte Vertreter verdienten. Von einem Abzug der Wahlbeobachter-Delegation war allerdings nicht die Rede.
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