Deutschland

30.000 Euro Strafe nach Demo-Spaziergang zum Haus von Ministerpräsident Kretschmann

Mitte Februar hatten kleine Protestgruppen in unmittelbarer Nähe des Wohnhauses des baden-württembergischen Ministerpräsidenten Winfried Kretschmann demonstriert. Einer der vermeintlichen Organisatoren wurde nun zu einer Strafe von 30.000 Euro verurteilt.
30.000 Euro Strafe nach Demo-Spaziergang zum Haus von Ministerpräsident KretschmannQuelle: Gettyimages.ru © picture alliance / Kontributor

Am 13. und 14. Februar hatten sich in Sigmaringen in Baden-Württemberg sogenannte "Gegner der zurückliegenden Corona-Maßnahmen" im Rahmen eines Spaziergangs in unmittelbarer Nähe des Privathauses von Ministerpräsident Winfried Kretschmann versammelt. Die Bild zitiert Kretschmann daraufhin mit den Worten, "wer so etwas mache, verkenne den Charakter der Demokratie, in der strikt zwischen der Privat- und der Amtsperson unterschieden werde". Kretschmann dann weiter wörtlich:

"Demos vor Wohnhäusern von Politikerinnen und Politikern gehen mal überhaupt gar nicht."

Demonstrationen vor Privathäusern von Politikern überschreiten nach Meinung Kretschmanns "sofort eine rote Linie". Dies "könne in keiner Weise geduldet werden. Die, die das machten, zeigten, dass sie mit der Demokratie auf Kriegsfuß stünden – oder sie mindestens nicht verstanden hätten", wie die Bild den baden-württembergische Ministerpräsident wiedergibt. Das Landratsamt Sigmaringen verbot kurz danach "Spaziergänge und Kundgebungen in den Straßen um das Haus des Regierungschefs" per Allgemeinverfügung.

Unmittelbar im Anschluss wurde einem 52 Jahre alten Beschuldigten vorgeworfen, die Versammlung am 13. Februar in Sigmaringen geleitet zu haben. In einem beschleunigten ersten Verfahren durch die Staatsanwaltschaft Hechingen war der Mann zunächst am 21. Februar nicht bei dem Gerichtstermin erschienen. Daraufhin wurde in Abwesenheit ein Strafbefehl von 150 Tagessätzen zu je 200 Euro, also insgesamt 30.000 Euro ausgesprochen. Dagegen legte der Beschuldigte umgehend Einspruch ein. Zu den Ereignissen am 13. Februar heißt es:

"Die Staatsanwaltschaft wirft dem Mann aus dem Kreis Sigmaringen einen Verstoß gegen das Versammlungsgesetz vor. Er soll eine unangemeldete Demo vor dem Haus des Ministerpräsidenten geleitet haben. Rund zehn der 60 Beteiligten haben dabei laut Polizei versucht, eine Absperrung zu umgehen und zu Kretschmanns Haus vorzudringen."

Der Anwalt des Beschuldigten erklärte nun vor Gericht, dass "sein Mandant kein Leiter oder Organisator der Demonstration" gewesen sei. Dieser sei "vielmehr zufällig mit seinen Hunden an diesem Tag in Sigmaringen spazieren gewesen". Der Südwestrundfunk (SWR)berichtet darüber, dass der Angeklagte "auf einem Polizeivideo" allerdings "mit einem Holzkreuz über der Schulter" zu sehen war, wie er "eine Protestgruppe anführt". Der Staatsanwalt fasste in seinem Plädoyer seine Sicht auf die Ereignisse laut SWR wie folgt zusammen:

"Er habe gewusst, wo Kretschmann wohnt, und wollte mit seinem Holzkreuz die Gruppe dorthin lotsen. "

Demgegenüber argumentierte der Beschuldigte, er sei "sehr religiös", habe an diesem Tag "mit seinen Ahnen ins Reine kommen wollen" und sei deshalb auf dem Weg zum Friedhof in Sigmaringen unterwegs gewesen, der sich in der Nähe von Kretschmanns Haus befindet. Laut Gericht führte er jedoch die Versammlung. "Er habe die faktische Leitung gehabt. Das haben nach Ansicht des Gerichts Videoaufnahmen und Zeugenaussagen bewiesen", so der SWR. Beim Strafmaß spiele der Ort der Versammlung eine Rolle, so die Vorsitzende Richterin laut dem Bericht.

Das Amtsgericht Sigmaringen bestätigte nun am Montag das Urteil im Prozess wegen einer Demonstration vor dem Haus des Ministerpräsidenten (Urt. v. 30.5.2022, Az. 3Ds 267s 2015/22), damit gilt der Verurteilte als vorbestraft, sollte der Schuldspruch als rechtskräftig anerkannt werden. Der Verteidiger des Mannes kündigte noch im Gerichtssaal an, Berufung einzulegen.

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