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Prozess wegen Beihilfe zum Mord in 11.000 Fällen: 96-jährige ehemalige KZ-Sekretärin flüchtig

Eine ehemalige Sekretärin des KZ Stutthof sollte sich ab heute vor dem Landgericht Itzehoe wegen Beihilfe zum Mord in 11.000 Fällen verantworten. Die 96-jährige Frau erschien nicht vor Gericht, obwohl sie als verhandlungsfähig gilt. Das Landgericht erlässt nun einen Haftbefehl gegen sie.
Prozess wegen Beihilfe zum Mord in 11.000 Fällen:  96-jährige ehemalige KZ-Sekretärin flüchtigQuelle: www.globallookpress.com © Daniel Bockwoldt/dpa

Vor dem Landgericht Itzehoe sollte am heutigen Donnerstag ein Prozess gegen die 96-jährige Irmgard F. beginnen. Die Anklage lautet Beihilfe zum Mord in 11.000 Fällen. Als Sekretärin hatte sie von Juni 1943 bis April 1945 in der Kommandantur des deutschen Konzentrationslagers Stutthof bei Danzig gearbeitet. Ihr wird zur Last gelegt, als Stenotypistin und Schreibkraft den Verantwortlichen des Lagers bei der systematischen Tötung von Gefangenen Hilfe geleistet zu haben. Der gesamte Schriftverkehr mit dem SS-Wirtschaftsverwaltungsamt sei über ihren Schreibtisch gegangen, hat Irmgard F. selbst einmal gegenüber dem ARD-Reporter erklärt.

Die 96-Jährige Frau erschien zum Termin nicht. Sie hatte bereits angekündigt, der Gerichtsverhandlung fernzubleiben zu wollen. Sie habe ihr Heim in Quickborn im Kreis Pinneberg am Morgen in unbekannte Richtung verlassen, sagte Gerichtssprecherin Frederike Milhoffer. "Sie hat ein Taxi genommen." Ziel sei eine U-Bahn-Station in Norderstedt am Hamburger Stadtrand gewesen.

Das Landgericht habe einen Haftbefehl erlassen, erklärte der Vorsitzende Richter Dominik Groß. Es bleibe abzuwarten, ob man der Frau habhaft werde. Die geplante Hauptverhandlung könnte dann erst nach Verkündung des Haftbefehls und Prüfung ihrer Verhandlungsfähigkeit beginnen.

Im KZ Stutthof und seinen Nebenlagern sowie auf den sogenannten Todesmärschen zu Kriegsende starben nach Angaben der für die Aufklärung von NS-Verbrechen zuständigen Zentralstelle in Ludwigsburg etwa 65.000 Menschen.

Im Juli 2020 hat das Landgericht Hamburg einen ehemaligen Wachmann des gleichen Konzentrationslagers zu zwei Jahren auf Bewährung verurteilt. Das Gericht sprach den 93-Jährigen wegen Beihilfe zum Mord in 5.230 Fällen schuldig. Nach Überzeugung des Gerichts waren mindestens so viele Gefangene während der Dienstzeit des Angeklagten 1944/45 in Stutthof ermordet worden.

Die meisten Opfer starben in Folge der lebensfeindlichen Bedingungen im sogenannten Judenlager von Stutthof. Mindestens 200 wurden in der Gaskammer und einem verschlossenen Eisenbahnwaggon mit Zyklon B umgebracht. 30 wurden in einer geheimen Genickschussanlage im Krematorium des Lagers getötet. Die Vorsitzende Richterin Anne Meier-Göring sagte in der Urteilsbegründung: "Sie haben diesem Sterben zugesehen damals und es bewacht."

Der Wachmann Bruno D. hatte nach eigenen Angaben mit einem Gewehr auf den Wachtürmen Dienst geleistet. Sein Verteidiger Wolf Molkentin sagte dem Spiegel, Beihilfe zu tausendfachem Mord könne auch vom Schreibtisch aus erfolgen. Bei einer Schreibkraft könnte die Messlatte für eine strafrechtliche Verantwortung jedoch höher anzulegen sein. "Vorliegend wird es auch darauf ankommen, ob eine Kenntnis von den Mordmerkmalen, Grausamkeit oder Heimtücke, vorlag. Sonst bliebe nur Beihilfe zum Totschlag, das wäre dann verjährt."

Wie der Prozess gegen D. wird auch das Verfahren gegen F. vor einer Jugendkammer stattfinden, weil die Angeklagten zur Tatzeit erst 18 beziehungsweise 19 Jahre alt waren. Für den Prozessauftakt in Itzehoe war nur die Verlesung der Anklage geplant. Die Strafkammer hat 26 weitere Verhandlungstermine bis zum Juni nächsten Jahres angesetzt.

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(dpa/rt)

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